Maskenpflicht

Bitte beachten Sie, dass laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) das Tragen von FFP2-Masken in Arztpraxen bundesweit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 verpflichtend ist.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten außerdem für Personen mit entsprechendem ärztlichen Attest oder bei der Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Menschen. Außerdem gilt während einer medizinischen Behandlung keine Maskenpflicht, wenn die Behandlung sonst nicht erfolgen könnte.